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Vertragslaufzeit

Bei einem Wärmelieferungsvertrag legt sich der Contractor auf eine deutlich längere Laufzeit fest als bei einem gewöhnlichen Strom- oder Gasvertrag. Der Grund liegt in der Investition: Ein Stromlieferant kann einen verlorenen Kunden über das bestehende Netz sofort durch einen anderen ersetzen. Wer dagegen eine Wärmeerzeugungsanlage für ein bestimmtes Gebäude baut, hat diese Investition an genau dieses Gebäude gebunden. Verliert er den Kunden, bevor sich die Anlage amortisiert hat, lässt sich die Wärme meist nicht anderweitig verkaufen.

Deshalb sind bei Wärme deutlich längere Laufzeiten üblich als bei Strom oder Gas: Ein normaler Stromvertrag mit Verbrauchern darf höchstens zwei Jahre fest laufen, Mieterstrom höchstens ein Jahr. Ein Wärmelieferungsvertrag läuft dagegen typischerweise zehn Jahre oder länger.

verweis:wissen/Contracting/recherche.md, Abschnitt "Vertragslaufzeit" (Contractinglexikon 2026, S. 491)