Fachbegriffe aus allen Themenfeldern, die ZukunftsHaus bearbeitet — Wärme, Strom, Bauablauf, Förderrecht.

Alle Wärme Strom Bauablauf Förderrecht

K

Kündigung (Wärmelieferungsvertrag) Strom Entwurf

Ein laufender Wärmelieferungsvertrag lässt sich nicht einfach von heute auf morgen beenden — er ist auf Dauer angelegt. Bei fester Laufzeit gilt eine Kündigungsfrist von neun Monaten vor Vertragsende. Wurde gar keine Laufzeit vereinbart und ist der Vertrag allein durch den Bezug von Wärme zustande gekommen, entfällt diese Frist: Dann ist jederzeit kündbar.

Vorzeitig aussteigen kann, wer auf erneuerbare Energien umsteigt. Das ist mit zwei Monaten Frist möglich, wenn sich der Umstieg nachweisen lässt. Dieses Sonderkündigungsrecht gibt es erst seit Oktober 2021 und wurde eingeführt, damit ein bestehender Wärmeliefervertrag den Umstieg auf eine eigene Wärmepumpe nicht blockiert.

Der Lieferant selbst kann nur bei schweren Vertragsverstößen oder wiederholtem Zahlungsverzug kündigen, und auch dann erst nach einer Mahnung mit zwei Wochen Frist.

verweis:wissen/Contracting/recherche.md, Abschnitt "Kündigung" (Contractinglexikon 2026, S. 265–266; AVBFernwärmeV)

V

Vertragslaufzeit Strom Entwurf

Bei einem Wärmelieferungsvertrag legt sich der Contractor auf eine deutlich längere Laufzeit fest als bei einem gewöhnlichen Strom- oder Gasvertrag. Der Grund liegt in der Investition: Ein Stromlieferant kann einen verlorenen Kunden über das bestehende Netz sofort durch einen anderen ersetzen. Wer dagegen eine Wärmeerzeugungsanlage für ein bestimmtes Gebäude baut, hat diese Investition an genau dieses Gebäude gebunden. Verliert er den Kunden, bevor sich die Anlage amortisiert hat, lässt sich die Wärme meist nicht anderweitig verkaufen.

Deshalb sind bei Wärme deutlich längere Laufzeiten üblich als bei Strom oder Gas: Ein normaler Stromvertrag mit Verbrauchern darf höchstens zwei Jahre fest laufen, Mieterstrom höchstens ein Jahr. Ein Wärmelieferungsvertrag läuft dagegen typischerweise zehn Jahre oder länger.

verweis:wissen/Contracting/recherche.md, Abschnitt "Vertragslaufzeit" (Contractinglexikon 2026, S. 491)